Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - damit man nicht selber zum Hilfsbedürftigen wird.

Besonders Helfer, die international unterwegs sind um bei Verletzungen der Menschenrechte oder Hungerkatastrophen zu helfen, sollten nicht vergessen, dass auch bei Hilfseinsätzen ein gewisser Versicherungsschutz bestehen sollte, der bei Erkrankungen die eigene Existenz sichert. Darum ist eine private Berufsunfähigkeitszusatzversicherung [BU Versicherung] eine sinnvolle Absicherung. Eine Beratung kann man hier anfordern: berufsunfaehigkeitsversicherung.finanzberatung-versicherungsvergleiche.de/

Die Zahl der berufsunfähigen Personen steigt, mittlerweile wird etwa jeder vierte Erwerbstätige vor Eintritt des Rentenalters berufsunfähig. Eine unfall- beziehungsweise krankheitsbedingte Berufsunfähigkeit führt auf Grund der verschärften gesetzlichen Regelungen und Kürzungen immer häufiger zu einer extremen finanziellen Notlage. Neben der psychischen / physischen Belastung leiden die knapp 2 Millionen deutschen Frührentner auch unter der Versorgungslücke, die zum Teil auf die deutsche Rentenreform zum Januar 2001 zurückzuführen ist.

Berufsunfähige Personen, die vor dem 02. Januar 1961 geboren sind, erhalten zwar noch die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente, allerdings unter verschärften Kriterien und zudem wurde die Berufsunfähigkeitsrente deutlich gekürzt.
Eine private Absicherung des Risikos Berufsunfaehigkeit ist absolut notwendig und zwar für gesetzlich rentenversicherte Personen, um die Versorgungslücken, die durch die Neuregelungen entstanden sind, abzufedern, und auch für Selbstständige und Freiberufler, die ja im Falle einer Berufsunfähigkeit beziehungsweise Erwerbsunfähigkeit gar keine gesetzlichen Leistungen beziehen. Weitere Informationen gibt es hier.
Für die Privatvorsorge empfiehlt sich der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, die neben dem Risiko Berufsunfähigkeit beispielsweise auch das Risiko Tod absichert (Risikolebensversicherung).

Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ist keine eigenständige Versicherungslösung, sie kann nur zusammen mit einer Hauptversicherung abgeschlossen werden, also beispielsweise einer Rentenversicherung oder einer Risikolebensversicherung, und deckt daher mehrere Risiken gleichzeitig.

Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung greift, wenn der Versicherte auf Grund von Körperverletzung, Krankheit beziehungsweise Kräfteverfall in seinem zuletzt ausgeübten Beruf (24 Monate) voraussichtlich 6 Monate lang nicht mehr tätig sein kann. In diesem Zusammenhang ist bei Vertragsabschluss insbesondere auf die Höhe der prozentualen Berufsunfähigkeit zu achten und darauf, ob die so bezeichnete abstrakte Verweisung Inhalt der Versicherungsbedingungen ist. Die abstrakte Verweisung ermöglicht es dem Versicherungsunternehmen, im Versicherungsfall den Versicherten auf einen anderen Beruf zu verweisen, der dessen Kenntnissen und Fertigkeiten entspricht. In diesem Fall ist es nicht von Bedeutung, ob der Versicherte tatsächlich eine Arbeitsstelle innerhalb des verwiesenen Berufs erhält, sondern nur, dass er in einem gleichwertigen Beruf arbeiten könnte und demzufolge die Versicherung von der Leistung befreit ist. Wobei die Beschreibung „gleichwertig“ im Sinne des Gehaltes auch noch bei 20% weniger Gehalt zutrifft. Viele Versicherer haben mittlerweile auf die abstrakte Verweisung in ihren Vertragsunterlagen verzichtet, dennoch gibt es Ausnahmen.

Von Bedeutung ist außerdem die rückwirkende Zahlung bei verspäteter Meldung, denn häufig wird eine Erkrankung unterschätzt, denn wer denkt gleich an eine dauernde Berufsunfähigkeit.
Genauso wichtig ist beispielsweise der Kündigungsschutz beziehungsweise Beitragserhöhungsschutz, wenn bei Vertragsbeginn zwar ein erhöhtes, dem Versicherungsnehmer aber nicht bekanntes, Risiko vorlag. Das Versicherungsvertragsgesetz erlaubt dem Versicherer in diesem Zusammenhang vom Vertrag zurückzutreten beziehungsweise eine Beitragserhöhung vorzunehmen. Demzufolge sollte der Verzicht auf diese Rechte im Vertrag verankert sein.
Die Versicherungsprämie der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung richtet sich unter anderem nach dem Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, der Höhe der monatlichen Berufsunfähigkeitsrente, der Versicherungsdauer, dem Berufsrisiko und dem Alter, bis zu dem, die Renten geleistet werden (Leistungsdauer), wobei sich die Versicherungsbranche hier an der gesetzlichen Regelaltersrente orientiert.
Die Versicherungsbeiträge der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung und der dazugehörigen Hauptversicherung müssen in der Regel nicht mehr vom Versicherten geleistet werden, wenn der Versicherungsfall (Berufsunfähigkeit) eintritt.

Empfehlungen auf dieser Seite: www.krankenversicherung-private.net und www.berufsunfaehigkeitsversicherung.finanzberatung-versicherungsvergleiche.de

Berufsunfähigkeit

Die Rentenreform hat nicht nur den Begriff Berufsunfähigkeit faktisch ausgelöscht und den Begriff durch Erwerbsminderung ersetzt, sondern auch die Kriterien erweitert und die Rentenzahlungen gekürzt.

Für erwerbsgeminderte Personen, die nach dem 02. Januar 1961 geboren sind, gibt es nur noch die Rente wegen teilweiser beziehungsweise voller Erwerbsminderung.

Die Bedingungen hierfür schließen jedoch einen Großteil der betroffen Personen aus, die vor der Neuregelung eine Rente bezogen hätten.

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