Reiseversicherung - gerade für Entwicklungsländer sind Reiseversicherungen zu empfehlen.

Besonders Helfer, die international unterwegs sind um bei Verletzungen der Menschenrechte oder Hungerkatastrophen zu helfen, sollten nicht vergessen, dass auch bei Hilfseinsätzen ein gewisser Versicherungsschutz bestehen sollte, ebenso wie auf geschäftlichen Reisen (buchen kann man hier). Unter der Bezeichnung Reiseversicherung werden verschiedene Versicherungspolicen zusammengefasst, die den Reisenden vor den Folgen diverser Risiken wie Krankheit, Unfall und Gepäckverlust schützen.

Eine geläufige Reiseversicherung - weil gewöhnlich schon bei der Buchung abgeschlossen - ist die Reiserücktrittversicherung. Jene übernimmt die vertraglichen Stornogebühren, wenn die Reise auf Grund plötzlicher Krankheit, Impfunverträglichkeit, Unfall, Tod, betriebsbedingter Kündigung, der Einstellung nach vorangegangener Arbeitslosigkeit oder auch wegen dem Eintritt eines beträchtlichen Schadens am Eigentum des Reisenden nicht angetreten werden kann. Überdies werden, sofern die Anreise aus einem versicherten Grund nur verspätet erfolgen kann, die nötigen Mehrkosten für die Hinreise ersetzt.

Des Weiteren wird die Reiseabbruchversicherung offeriert, die in Leistung tritt, wenn wegen plötzlicher Krankheit, Unfall, eines erheblichen Schadens am Eigentum des Versicherten usw. die Reise vorzeitig beendet oder unterbrochen werden muss - Erstattung des Reisepreises bzw. der nicht beanspruchten Reiseleistung sowie der Mehrkosten im Zusammenhang mit der Rückreise - oder die Rückreise verspätet erfolgt - Übernahme der zusätzlichen Kosten infolge des verlängerten Aufenthaltes und extra entstandener Rückreisegebühren.

Eine zweifellos ebenso wichtige, insbesondere gesetzlich Krankenversicherten (Stichworte: Sozialversicherungsabkommen, Erstattungen ) aber auch privat Krankenversicherte (Stichwort: Rücktransport) angeratene Reiseversicherung ist die Reisekrankenversicherung oder Auslandsreisekrankenversicherung. Zu deren Leistungsumfang gehören üblicherweise die Übernahme von ambulanten und stationären Behandlungskosten sowie Aufwendungen für schmerzstillende, zahnärztliche Behandlungen, Medikamente, Verband- und Heilmittel, Krankentransporte, medizinisch zweckmäßige Rücktransporte ins Heimatland sowie Überführung oder Bestattung bei Tod.
Darüber hinaus werden auch die Reise-Unfallversicherung, die Reisegepäckversicherung, die Reisehaftpflichtversicherung und die Haftpflichtversicherung für Mietfahrzeuge im Ausland zu den Reiseversicherungen gezählt.

Die Reiseunfallversicherung schützt vor monetären Folgen, resultierend aus einem Unfall während einer Reise und kann unter anderem Bergungskosten, Sofortleistung bei Schwerverletzung, die Aufwendung für kosmetische Operationen, Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, Invaliditätsleistung, Todesfallleistung und eine monatliche Unfallrente vorsehen. Hier ist abzuklären, ob eine private Unfallversicherung besteht und in welchem Umfang, beispielsweise ob bestimmte Sportarten, denen im Urlaub nachgegangen wird, eingeschlossen sind.

Kommt das Gepäck abhanden, wird es beschädigt oder zerstört, greift die Reisegepäckversicherung, möglicherweise aber auch die vorhandene Hausratversicherung, dies ist zu prüfen. Gleiches gilt für die Reise-Haftpflichtversicherung in Bezug auf eine bereits bestehende private Haftpflichtversicherung.
Die Haftpflichtversicherung für Mietfahrzeuge, auch bekannt als Mallorca-Police, entspricht dem Niveau von Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungen deutscher Versicherer und ist wegen der oftmals niedrigen Deckungssummen aus der Kfz-Haftpflicht ausländischer Gesellschaften sinnvoll.

Unsere Empfehlungen zum Thema Reisen: www.urlaub-reisen-online-buchen.de und zur Reiseversicherung: www.krankenversicherung-private.net

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Wann und in welchem Umfang die Reiseversicherungen leisten - auch hinsichtlich der Reiseart - und in welchen Fällen ein Selbstbehalt vorgesehen ist, muss wegen der Vielzahl an Anbietern und Policegestaltungen den jeweiligen Bedingungen entnommen werden.

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